Artelumen - AGB für Verbraucher
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Arte Lumen GmbH für Verträge mit Verbrauchern
1. Gültigkeit der Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(1) Diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge zwischen der Arte Lumen GmbH und Verbrauchern, die nicht über ein Fernkommunikationsmittel (§ 312 b Abs. 2 BGB) zustande kommen. Diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferungen und Leistungen der Arte Lumen GmbH aufgrund des zwischen der Arte Lumen GmbH und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
(2) Abweichungen von diesen Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen sind uns gegenüber nur bindend und wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote und Preisangaben sind freibleibend bis zum endgültigen Vertragsabschluss. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Prospekten, in Unterlagen, auf unserer Homepage und aus sonstigen Informationsquellen zunächst unverbindlich.
(2) An die von uns erstellten Angebote halten wir uns bis zu dem im Angebot genannten Datum (Angebotsfrist) gebunden. Das von uns erstellte Angebot ist unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an uns zum Abschluss des Vertrages dar. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir dem Kunden schriftlich die Auftragsbestätigung übermitteln. Nehmen wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb von zwei Wochen an, kommt der Vertrag nicht zustande.
(3) Ist die vertraglich vereinbarte Lieferung nicht verfügbar, weil wir von einem eigenen Lieferanten nicht beliefert werden oder der Vorrat für die Lieferung erschöpft ist, so sind wir berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Lieferung zu erbringen. Ist dies nicht möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) An Abbildungen, Zeichnungen, Planungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses - auch im Rahmen der Vertragsanbahnung - gefertigt haben, stehen uns die Eigentums-, Urheberrechte und sonstige Rechte, die entstanden sind, zu. Eine Übertragung von Verwertungs-, Lizenz- und sonstigen Nutzungsrechten erfolgt nur, wenn wir der Nutzung schriftlich zugestimmt haben.
(5) Für die Richtigkeit der vom Kunden ausgehändigten Pläne, (Maß-)Zeichnungen und Konstruktionen sowie mitgeteilten Größen- und Maßangaben ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Wir sind zu einer Besichtigung von Örtlichkeiten sowie zur Durchführung von Aufmaßnahmen nur dann verpflichtet, wenn dies mit uns ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
3. Liefer- und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise sind Bruttoendpreise und enthalten bereits die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Versand-/ Verpackungskosten- und Versicherungskosten werden gesondert nach Aufwand berechnet.
(2) Es gelten die im Rahmen des Vertragsabschlusses vereinbarten Lieferfristen. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, allgemeine Störungen der Telekommunikation oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik, Aussperrung) zurückzuführen, so verlängern sich die Lieferfristen in einem angemessen Umfang. Wir sind des Weiteren zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(3) Lassen die sich mit uns vereinbarten Lieferfristen in Folge eines von uns nicht beherrschbaren und nicht zu vertretenden Umstands bei uns oder bei unserem Lieferanten nicht einhalten, so verlängern sich die Lieferfristen in einem angemessenen Umfang. Wir werden in diesem Fall den Kunden umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände länger als 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist an, kann jeder Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche gegen uns aus unverschuldeter Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.
(4) Im Fall des durch uns verschuldeten Lieferverzuges bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Kunde gehalten, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mindestens 20 Werktage betragen muss. Nach ergebnislosem Fristablauf ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag mit uns zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
(5) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skonto oder ein Rabatt werden nur gewährt, soweit dies schriftlich mit uns vereinbart ist.
(6) Der Kunde kann gegen unsere Rechnung nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Erfüllungsort und Gefahrübergang
(1) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist mit uns Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
(2) Die Gefahr geht auf den Kunden am Erfüllungsort über, sobald wir die Lieferung der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt oder dem Kunden selbst übergeben haben.
5. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Lieferung bleibt solange unser Eigentum, bis der Kunde sämtliche gegen ihn aus dem Vertrag bestehenden Ansprüche erfüllt hat.
(2) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Behebung der Pflichtverletzung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Gesetzliche Bestimmungen, die eine Fristsetzung entbehrlich machen, bleiben unberührt.
(3) Bei Pfändungen und bei sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6. Sachmängel
(1) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und für daraus entstehende Schäden keine Mängelansprüche.
(2) Weist die Lieferung bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7. Sonstige Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Es besteht daher insbesondere keine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht für Schäden auf entgegangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit z.B. wenn nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
(2) Soweit die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen unter Punkt 7. nicht verbunden.
8. Verjährung
(1) Die Sachmängelansprüche für neu hergestellte Waren verjähren in 24 Monaten ab Lieferung. Bei nicht neu hergestellten Sachen (z.B. gebrauchte Sachen, Messe- und Ausstellungsstücke, Mustersachen, Sachen 2. Wahl) verjähren Sachmängelansprüche in 12 Monaten ab Lieferung.
(2) Die gesetzlichen Bestimmungen über Hemmung oder Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
9. Salvatorische Klausel und anwendbares Recht
(1) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
(2) Es findet ausschließlich materielles, deutsches Recht auch unter Ausschluss derjenigen Rechtsnormen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen, Anwendung.